Domainnutzung
Rechte und Pflichten
Wie darf die gepachtete Wunschdomain genutzt werden?
Sie dürfen die gepachtete Domain genauso nutzen, als wäre es Ihre eigene. Gesetzliche Vorschriften, wie das Telemediengesetz (TMG), bitten wir
zu beachten. Sie entscheiden, welche Internetseite bei Aufruf Ihrer Wunschdomain angezeigt werden soll:
- die Startseite Ihrer bestehenden Internetadresse
- ein Unterverzeichnis oder eine bestimmte Internetseite Ihrer bestehenden Internetadresse Beispiel: www.ihre-webseiten.de/werbeaktion
- eine Unteradresse (Subdomain) Beispiel: werbeaktion.ihre-webseiten.de
- eine völlig neue Internetseite
- oder eine IP-Adresse.
Die technische Einrichtung (DNS- und Nameserverwaltung) übernimmt domaindo für Sie. Wir benötigen keine Unterstützung oder Freigabe Ihrer
Webagentur, da bestehende Internetseiten unangetastet bleiben. Ihre Wunschdomain wird während der gesamten Miet-/Pachtzeit direkt Ihren
Internetseiten zugeordnet. Es handelt sich also nicht um eine Um- oder Weiterleitung (redirect).
Dadurch ergeben sich für Sie folgende Vorteile:
- Kunden erreichen Sie ohne Zeitverzögerung direkt durch Eingabe Ihrer Wunschdomain im Browser.
- Suchmaschinen erkennen Ihre neuen Seiteninhalte in Verbund mit Ihrer neuen Wunschdomain als eigenständige Internetpräsenz. Sie erhalten
dadurch zusätzliche Suchmaschineneinträge. Sie erhöhen damit Ihre Chancen, im Internet gefunden zu werden.
Sie dürfen den Speicherplatz für Ihre Internetseiten (Webspace) bei dem Anbieter (Provider) Ihrer Wahl verwenden. Sie dürfen die Wunschdomain
während der Miet-/Pachtdauer für Ihre eigene Werbung nutzen, zum Beispiel für Ihre Werbekampagnen, Annoncen, Briefbögen, Visitenkarten, auf
Firmenfahrzeugen etc.. Da Sie Planungssicherheit für diese Werbemaßnahmen benötigen, sind Sie mit domaindo.de auf der sicheren Seite:
Während der Miet-/Pachtzeit ist die Wunschdomain vertraglich für Sie gesichert und kann von uns nicht anderweitig angeboten werden. Erst wenn
Sie auf eine Vertragsverlängerung verzichten, können andere Interessenten die Domain mieten/pachten. Sollte die Domain zum Ende
Ihrer Vertragslaufzeit zum Verkauf angeboten werden, erhalten Sie das Vorkaufsrecht.
Was darf ich mit meiner Wunschdomain nicht?
Sie dürfen die Domain nicht zum Verkauf anbieten oder verkaufen, da Sie Mieter (rechtlich: Pächter) und nicht Inhaber der Domain sind. Sie dürfen
die Mietdomain/Pachtdomain nicht zu einem anderen Anbieter (Provider) umziehen lassen (KK-Antrag). Die Domain darf nicht dazu missbraucht
werden, um rechtswidrige Inhalte zu hinterlegen (Download von Raubkopien, Kinderpornografie etc.). Sie dürfen über die Domain oder E-Mail-
adressen keine unzulässigen Werbebotschaften (Spam) in Umlauf bringen. Kurz gesagt: Sie dürfen die Domain nicht für Zwecke verwenden, die
gegen das Gesetz verstoßen. Beachten Sie hierzu auch die Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG).
Darf ich Links und Backlinks setzen?
Ja. Sie dürfen sowohl eigene Verweise (Links) zu anderen Webseiten als auch Rückverweise (Backlinks) von anderen Internetseiten zu Ihrer
Pachtdomain setzen beziehungsweise setzen lassen. Bezüglich der Haftung beachten Sie bitte die gesetzlichen Bestimmungen. Das Setzen von Links
oder Backlinks bestimmen Sie, es gibt keine Backlink-Pflicht zu domaindo.de.
Welche Rechte habe ich an der Pachtdomain?
Werde ich Inhaber einer Pachtdomain?
Sie erhalten das ausschließliche Nutzungsrecht für die Pachtdomain während der gesamten Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Laufzeit endet Ihr
Nutzungsrecht.
Nein. Sie werden Domainpächter, nicht Domaininhaber. Sie werden nur dann Domaininhaber, wenn Sie die Domain bei uns kaufen.
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